Vorbemerkung
* FlowSelling(R) ist eingetragenes Warenzeichen der Akademie für Manager

Zusammenarbeit
* Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.
* Basis für die Zusammenarbeit ist ein von „Akademie für Manager“ schriftlich ausgearbeitetes Angebot.

Mitwirkungspflichten des Kunden
* Der Kunde unterstützt „Akademie für Manager“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von z. B. Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
* Der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde stellt sicher, dass „Akademie für Manager“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
* Akademie für Manager“ ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.

Termine
* Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt „Akademie für Manager“ den Projektzeitplan.
* Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat „Akademie für Manager“ nicht zu vertreten.
* Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen „Akademie-für-Manager“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Leistungsänderungen
* Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von „Akademie für Manager“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.
* „Akademie für Manager“ prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „Akademie-für-Manager“ dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.
Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.

Vergütung
* Grundlage für die Vergütung ist das von „Akademie-für-Manager“ für den Kunden erstellte Angebot. Zahlungskonditionen: Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, sind diese zu den vereinbarten Terminen zu leisten.
* Die Vergütung von „Akademie-für-Manager“ erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von „Akademie für Manager“.
* Der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.
* Die gebuchte Veranstaltung/Seminarteilnahme kann der Anmelder bis 15 Tage vor Veranstaltungstermin kostenfrei stornieren. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so hat der Anmelder als Stornierungsgebühr 75 % der Seminargebühr zu entrichten. Wird ein Alternativtermin für das Seminar im Rahmen der vorstehenden Stornierungsfrist vereinbart, ist eine Stornierungsgebühr von 20 % fällig. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtteilnahme an dem beauftragten Seminar hat der Anmelder den vollen Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Stornierung muss grundsätzlich schriftlich, per E-Mail oder Fax, erfolgen.

Rechte
* „Akademie für Manager“ gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.
* Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Zuwiderhandlung zieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro nach sich.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „Akademie für Manager“ kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Haftung
„Akademie für Manager“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „Akademie-für-Manager“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
* Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 Euro. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „Akademie-für-Manager“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Geheimhaltung, Presseerklärung
* Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.
* Kundendaten, die der „Akademie für Manager“ im Zuge eines Projektes zur Bearbeitung überlassen werden, bleiben im Eigentum des Kunden. „Akademie für Manager“ verpflichtet sich, diese Daten nicht zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Eine Nutzung der Daten ist nur Namens und im Auftrag des Kunden innerhalb des vereinbarten Projektrahmens zulässig.
* Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf „Akademie für Manager“ Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.

Sonstiges
* Die Abtretung von Forderungen an den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von „Akademie für Manager“ zulässig.
* Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
* „Akademie für Manager“ darf den Kunden in seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. „Akademie für Manager“ darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Schlussbestimmungen
* Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
* Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
* Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
* Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
* Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht München.

Gröbenzell bei München, 01. Juli 2020